Vereinfachte elektronische Rechnungsstellung

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Am 13. Juli 2010 hat der EU-Ministerrat vereinfachte Umsatzsteuer-Vorschriften insbesondere der elektronische Rechnungslegung gebilligt. Es sollten vereinfachte Rechungsstellungen modernisiert werden. Die elektronischen Rechnungen sollten gegenüber den Papierrechnungen gleichbehandelt werden. Die Hindernisse in der Mehrwertsteuerrichtlinie sollen damit überwunden werden. Der Vorschlag zur Anpassung der Umsatzsteuerrichtlinie richtet sich speziell für die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und ist Bestandteil des Pakets der EU-Kommission. Der neugefasste Artikel 233 überlässt es nun den Beteiligten, die Integrität, Authentizität und Lesbarkeit einer Rechnung zu gewährleisten – unabhängig davon, ob sie elektronisch oder auf Papier ausgestellt ist.

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Autor der Finanznews: Redaktion  -  TP Buchhaltungsbüro