Umzugsaufwand und umzugsbedingte Unterrichtskosten

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Die umzugsbedingten Kosten für Unterricht und sonstige Umzugsaufwendungen werden betragsmäßig rückwirkend zum 01. Januar 2010 geändert. Laut Schreiben des BMF vom 11. Oktober 2010 sind die maßgeblichen Beträge wie folgt festgesetzt: Nach dem Bundesumzugsgesetz beträgt der Höchstbetrag für Unterrichtskosten eines Kindes 1.603 Euro. Maßgeblich ist, dass der Umzug nach dem 01.01.2010 beendet wurde. Der Umzugspauschbetrag für sonstige Umzugskosten oder Auslagen bei Beendigung des Umzugs beträgt 636 Euro (Ledige) und 1.271 Euro (Verheiratete). Eine zusätzliche Erhöhung um 280 Euro des Pauschbetrages für bestimmte Personen (außer Ehegatte). Durch den Pauschbetrag müssen die Aufwendungen nicht glaubhaft nachgewiesen werden.

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Autor der Finanznews: Redaktion  -  TP Buchhaltungsbüro
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