Haushaltsbegleitgesetz 2011

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Das Kabinett stimmte am 26.11.2010 dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) zu. Das Gesetz entspricht in wesentlichen Teilen dem Entwurf. Für Hartz IV-Empfänger werden ab 2011 keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr geleistet. Im Zuge von Elterngeld gilt folgende Neuerung: Ab einem Nettoeinkommen (berücksichtigendes Einkommen) der Eltern von 1.200 Euro gibt es nur noch Elterngeld von 65% des Einkommens anstatt bisher 67%. Bei alleinerziehenden Eltern darf das Einkommen jährlich nicht 250.000 Euro übersteigen / Verheiratete 500.000 Euro. Über diesen Einkommensgrenzen gibt es ab 2011 kein Elterngeld mehr. Zusätzlich wird das Elterngeld auf Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bedarfsmindernd angerechnet. (SGB II, SGB VII, § 6a BKGG). Die im Jahr 2009 eingeführte Heizkostenkomponente entfällt für Wohngeldbezieher ersatzlos.

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Autor der Finanznews: Redaktion  -  TP Buchhaltungsbüro