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	<title>Buchhaltung und Lohn</title>
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<image><title>Buchhaltung und Lohn</title><url>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de/img/bbh-rss.gif</url><link>http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de</link><width>110</width><height>81</height><description>Buchhaltung und Lohn - http://www.lohn-buchhaltung-leipzig.de</description></image>		<item>
		<title>Bewirtungsaufwendungen vom Inhaber</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Mar 2011 14:45:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Bewirtungsaufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bewirtungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Restaurant]]></category>

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		<description><![CDATA[Betriebliche oder berufliche Bewirtungsaufwendungen stellen grunds&#228;tzlich abzugsf&#228;hige Betriebsausgaben dar. Aufgrund einer nicht klaren Trennung zur privaten Lebensf&#252;hrung sind diese Bewirtungskosten allerdings nur mit 70% der Aufwendungen abzugsf&#228;hig. Das 30%-ige Abzugsverbot gilt jedoch nicht f&#252;r steuerpflichtige Gastwirte, die gewerbsm&#228;&#223;ig Personen bewirten. Nach dem Urteil vom FG Berlin-Brandenburg ( 19.01.2011 ) ist diese Entscheidung jedoch nicht uneingeschr&#228;nkt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Betriebliche oder berufliche Bewirtungsaufwendungen stellen grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Aufgrund einer nicht klaren Trennung zur privaten Lebensführung sind diese <strong>Bewirtungskosten</strong> allerdings nur mit 70% der Aufwendungen abzugsfähig. Das 30%-ige Abzugsverbot gilt jedoch nicht für steuerpflichtige Gastwirte, die gewerbsmäßig Personen bewirten. Nach dem Urteil vom FG Berlin-Brandenburg<span id="more-190"></span> ( 19.01.2011 ) ist diese Entscheidung jedoch nicht uneingeschränkt für alle Restaurantbesitzer anwendbar. Im entscheidenden Verfahren entschied das Gericht, das der 100% Abzug für Hotel- und Restaurantbetreiber nur für <strong>Werbe- und Probeessen</strong> gilt. Eine Bewirtung von Geschäftsfreunden aufgrund einer geschäftlichen Besprechung zählt nicht zu dieser Ausnahmeregelung. Die Revision ist zugelassen, so dass der BFH noch zu entscheiden hat.
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		<title>Anlaufhemmung auch bei Antragsveranlagung</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Mar 2011 17:54:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Anlaufhemmung]]></category>
		<category><![CDATA[Antragsveranlagung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsprechung besch&#228;ftigt sich derzeit um die Ber&#252;cksichtigung der sogenannten Anlaufhemmung. Dabei ist zu kl&#228;ren, ob nach dem Wegfall der zweij&#228;hrigen Antragsfrist f&#252;r Antragsveranlagungen zus&#228;tzlich zur 4-j&#228;hrigen Festsetzungsfrist wirkt. Zwei Revisionen nach Gesetz (OFD Frankfurt vom 11.11.2010) sind im Einspruchsverfahren anh&#228;ngig. Verweigert die Finanzverwaltung die r&#252;ckwirkende Antragstellung sollt auf die anh&#228;ngigen Revisionsverfahren verwiesen werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Die Rechtsprechung beschäftigt sich derzeit um die Berücksichtigung der sogenannten Anlaufhemmung. Dabei ist zu klären, ob nach dem Wegfall der zweijährigen Antragsfrist für Antragsveranlagungen zusätzlich zur 4-jährigen Festsetzungsfrist wirkt. Zwei Revisionen nach  Gesetz (OFD Frankfurt vom 11.11.2010) sind im Einspruchsverfahren anhängig. Verweigert die Finanzverwaltung die rückwirkende Antragstellung<span id="more-188"></span> sollt auf die anhängigen Revisionsverfahren verwiesen werden.
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		<title>Gewerbesteueranrechnung</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 20:48:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbesteueranrechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sind Sie an einer Personengesellschaft beteiligt, die gewerbliche Eink&#252;nfte erzielt? Dann ist zu ber&#252;cksichtigen, dass es zu einer Minderung der Einkommensteuer um die &#8211; typisiert ermittelte &#8211; Gewerbesteuer kommt, die auf die Gesellschaft entf&#228;llt. Die Gewerbesteuer der Gesellschaft wird auf die Gesellschafter nach Ma&#223;gabe ihrer Beteiligungsverh&#228;ltnisse verteilt, wobei bislang auch ein gewinnabh&#228;ngiger Vorab zu ber&#252;cksichtigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Sind Sie an einer Personengesellschaft beteiligt, die gewerbliche Einkünfte erzielt? Dann ist zu berücksichtigen, dass es zu einer Minderung der Einkommensteuer um die &#8211; typisiert ermittelte &#8211; Gewerbesteuer kommt, die auf die Gesellschaft entfällt. Die Gewerbesteuer der Gesellschaft wird auf die Gesellschafter nach Maßgabe ihrer Beteiligungsverhältnisse verteilt, wobei bislang auch ein gewinnabhängiger Vorab zu <span id="more-187"></span>berücksichtigen war. Ein solcher gesellschaftsrechtlich vereinbarter Vorabgewinn wird aber im Rahmen der <strong>Verteilung der Gewerbesteuer</strong> nicht mehr für Wirtschaftsjahre berücksichtigt, die nach dem 30.6.2010 beginnen (regelmäßig also für das Wirtschafts¬jahr 2011). Diese Neuregelung kann eine Überarbeitung der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen zur Ergebnisverteilung erforderlich machen. Lassen Sie sich bitte individuell beraten.

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		<title>Gesellschafterdarlehen</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 20:41:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschafter]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschafterdarlehen]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist anerkannt, dass ein Gesellschafter auch einen schuldrechtlichen Darlehensanspruch gegen die Gesellschaft haben kann. Ist das Darlehen unverzinslich, hat dies &#8211; anders als bei einem unverzinslichen Darlehen, das einer Kapitalgesellschaft gew&#228;hrt wird &#8211; nicht eine Gewinnerh&#246;hung durch Abzinsung auf Seiten der Personengesellschaft zur Folge. Soweit Sie als Gesellschafter Zinsen f&#252;r das gew&#228;hrte Darlehen erhalten, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Es ist anerkannt, dass ein Gesellschafter auch einen schuldrechtlichen Darlehensanspruch gegen die Gesellschaft haben kann. Ist das Darlehen unverzinslich, hat dies &#8211; anders als bei einem unverzinslichen Darlehen, das einer Kapitalgesellschaft gewährt wird  &#8211; nicht eine Gewinnerhöhung durch Abzinsung auf Seiten der Personengesellschaft zur Folge. Soweit Sie als Gesellschafter Zinsen für das gewährte Darlehen<span id="more-186"></span> erhalten, sind diese von der Anwendung des besonderen Steuersatzes von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlags ausgenommen und unterliegen stattdessen Ihrer normalen tarifären Belastung.
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		<title>Die Ordnungsm&#228;&#223;igkeit bei der Buchf&#252;hrung</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Feb 2011 22:02:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungsmäßigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Beurteilung der fehlenden Ordnungsm&#228;&#223;igkeit der Buchf&#252;hrung wurde im BFH-Urteil vom 04.08.2010 nicht auf die formale Bedeutung eines Buchf&#252;hrungsmangels entschieden. Offen bleibt weiterhin, ob allein die Verwendung eines Bleistiftes einen formalen Buchf&#252;hrungsmangel darstellt und die Ordnungsm&#228;&#223;igkeit der Buchhaltung gef&#228;hrdet und beeintr&#228;chtigt. Im vorliegenden Fall vor Gericht war entscheidend f&#252;r die fehlende Ordnungsm&#228;&#223;igkeit&#160;der Tatbestand, das sachlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Die Beurteilung der fehlenden Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wurde im BFH-Urteil vom 04.08.2010 nicht auf die formale Bedeutung eines Buchführungsmangels  entschieden. Offen bleibt weiterhin, ob allein die Verwendung eines Bleistiftes einen formalen Buchführungsmangel darstellt und die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung gefährdet und beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall vor Gericht war entscheidend <span id="more-183"></span>für die fehlende <h3>Ordnungsmäßigkeit</h3>&nbsp;der Tatbestand, das sachlich bedeutende <strong>Buchführungsmängel</strong> neben der Verwendung des Bleistifts vorlagen. So fehlten die zeitnahe Verbuchung der Geschäftsvorfälle, keine Kassenbuchaufzeichnungen sowie die Vernichtung der Kontokorrentaufzeichnungen.
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		<title>Bildung einer R&#252;ckstellung &#8211; Au&#223;enpr&#252;fung</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Feb 2011 21:43:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Außenprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Rückstellung]]></category>

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		<description><![CDATA[Gro&#223;betriebe d&#252;rfen in der Bilanz R&#252;ckstellungen f&#252;r bevorstehende Au&#223;enpr&#252;fungen der Finanzverwaltung bilden. Dabei ist nicht entscheidend, ob &#252;berhaupt eine Pr&#252;fungsanordnung bis zum Tag der Erstellung der Bilanz vorliegt. Durch die Einordnung und die Wahrscheinlichkeit (80%) von Gro&#223;betrieben, dass eine Au&#223;enpr&#252;fung durchgef&#252;hrt wird, ist die gewinnmindernde R&#252;ckstellung in der Bilanz erlaubt. Dagegen reicht es nicht aus, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Großbetriebe dürfen in der Bilanz Rückstellungen für bevorstehende Außenprüfungen der Finanzverwaltung bilden. Dabei ist nicht entscheidend, ob überhaupt eine Prüfungsanordnung bis zum Tag der Erstellung der Bilanz vorliegt. Durch die Einordnung und die Wahrscheinlichkeit (80%) von Großbetrieben, dass eine Außenprüfung durchgeführt wird, ist die gewinnmindernde Rückstellung in der Bilanz erlaubt. Dagegen reicht es <span id="more-181"></span>nicht aus, dass Steuerbescheide der Vorjahre unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind. Die Höhe der <h3>Rückstellung</h3>&nbsp;richtet sich nach dem Aufwand der Personen und Sachkosten sowie die betrieblichen Aufwendungen für Ansprechpartner des Prüfers.
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		<title>Abzugsf&#228;higkeit vom Arbeitszimmer bis 1250 Euro</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 19:06:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszimmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Nun wurden die Finanz&#228;mter mit dem BMF Schreiben vom 15. Dezember 2010 angewiesen, die Neuregelung der Abzugsf&#228;higkeit des h&#228;uslichen Arbeitszimmers anzuwenden. Dabei m&#252;ssen die betroffenen Steuerbescheide von Amts wegen ge&#228;ndert werden. Die zwangsl&#228;ufigen Aufwendungen f&#252;r das h&#228;usliche Arbeitszimmer ab Veranlagungsjahr 2007 (r&#252;ckwirkend) sind durch die gesetzliche Neuregelung nun bis zu einem Betrag von max. 1.250 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Nun wurden die Finanzämter mit dem BMF Schreiben vom 15. Dezember 2010 angewiesen, die Neuregelung der Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers anzuwenden. Dabei müssen die betroffenen Steuerbescheide von Amts wegen geändert werden. Die zwangsläufigen Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer ab Veranlagungsjahr 2007 (rückwirkend) sind durch die gesetzliche Neuregelung nun bis zu <span id="more-180"></span>einem Betrag von <strong>max. 1.250 Euro</strong> auch dann absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hat der Steuerpflichtige bisher in seinen Erklärungen keine Aufwendungen für das <h3>Arbeitszimmer</h3>&nbsp;geltend gemacht, müssen diese jetzt nachträglich an das zuständige Finanzsamt übermittelt werden. Sind Steuerbescheide endgültig und durch den fristgerechten Einspruch bzgl. des Arbeitszimmers nicht angefochten worden, kann keine Änderung der Bescheide mehr beantragt werden.   
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		<title>Antrag auf Dauerfristverl&#228;ngerung 2011</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 18:35:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Dauerfristverlängerung]]></category>
		<category><![CDATA[Sondervorauszahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach der Ma&#223;gabe der Steuerdaten- &#220;bermittlungsverordnung m&#252;ssen die Antr&#228;ge auf Dauerfristverl&#228;ngerungen ( Sondervorauszahlung der USt 1/11 ) ab 01. Januar 2011 elektronisch &#252;bermittelt werden. Der daf&#252;r amtlich vorgeschriebene Datensatz durch Datenfern&#252;bertragung ist zu verwenden. Im BMF-Schreiben vom 17.12.2010 wird auf die Neuerung hingewiesen (Steuerb&#252;rokratieabbaugesetz). Die Finanzverwaltung geht von einer unbilligen H&#228;rte aus, wenn es dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Nach der Maßgabe der Steuerdaten- Übermittlungsverordnung müssen die Anträge auf Dauerfristverlängerungen ( Sondervorauszahlung der USt 1/11 ) ab 01. Januar 2011 elektronisch übermittelt werden. Der dafür amtlich vorgeschriebene Datensatz durch Datenfernübertragung  ist zu verwenden. Im BMF-Schreiben vom 17.12.2010 wird auf die Neuerung hingewiesen (Steuerbürokratieabbaugesetz). Die Finanzverwaltung geht <span id="more-179"></span>von einer unbilligen Härte aus, wenn es dem Unternehmer aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Dauerfristverlängerung elektronisch zu übermitteln (Papierform möglich). Bei quartalsweiser Umsatzsteuer-Voranmeldung entfällt die Neuregelung, da der Antrag nicht jährlich wiederholt werden muss.
]]></content:encoded>
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		<title>Pauschalpreise – ordnungsgem&#228;&#223;e Rechnungsangaben</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 18:16:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[ordnungsgemäße Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsteuerabzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Ohne gro&#223;en Aufwand muss die Identifizierung der abgerechneten Leistungen auf Rechnungen erkennbar sein. Bei einer ordnungsgem&#228;&#223;en Rechnung muss ein Dritter (z.B. Finanzbeamter) den Leistungsgegenschaft aus der Rechnung erkennen k&#246;nnen. Ein Urteil des FG Th&#252;ringen (21.04.2010) besagt, das eine m&#252;ndliche Vereinbarung in Bezug auf die Rechnungslegung unzureichend ist. Weiterhin sind Angaben auf der Rechnung wie „Schreibarbeiten, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Ohne großen Aufwand muss die Identifizierung der abgerechneten Leistungen auf Rechnungen erkennbar sein. Bei einer ordnungsgemäßen Rechnung muss ein Dritter (z.B. Finanzbeamter) den Leistungsgegenschaft aus der Rechnung erkennen können. Ein Urteil des FG Thüringen (21.04.2010) besagt, das eine mündliche Vereinbarung in Bezug auf die Rechnungslegung unzureichend ist. Weiterhin sind Angaben auf der Rechnung<span id="more-178"></span> wie „Schreibarbeiten, Porto, Fachliteratur oder Büromaterialien“ unzulänglich und gelten als nicht ordnungsgemäß. Der <h3>Vorsteuerabzug</h3>&nbsp;ist entsprechend steuerlich nicht gültig und die Rechnung muss in Bezug auf die Leistungsbeschreibung berichtigt werden.   
]]></content:encoded>
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		<title>Pflegeheim &#8211; Krankheitsbedingter Heimaufenthalt</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 15:18:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[außergewöhnliche Belastung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegebedürftigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch einen krankheitsbedingten Aufenthalt und die Unterbringung in einem Pflege- oder Altersheim entstehen Krankheitskosten. Die Aufwendungen sind anders als eine altersbedingte Unterbringung im Pflegeheim als au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Eine normale Pflegebed&#252;rftigkeit ist laut Urteil des BFH (13.10.2010) keine Voraussetzung f&#252;r den steuerlichen Abzug. Der Heimaufenthalt infolge einer Erkrankung muss durch eine &#228;rztliche Bescheinigung festgestellt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Durch einen krankheitsbedingten Aufenthalt und die Unterbringung in einem Pflege- oder Altersheim entstehen Krankheitskosten. Die Aufwendungen sind anders als eine altersbedingte Unterbringung im Pflegeheim als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Eine normale Pflegebedürftigkeit ist laut Urteil des BFH (13.10.2010) keine Voraussetzung für den steuerlichen Abzug. Der Heimaufenthalt infolge<span id="more-176"></span> einer Erkrankung muss durch eine ärztliche Bescheinigung festgestellt werden. Nur ein Attest aufgrund der Erkrankung rechtfertigt den Abzug als außergewöhnlichen Belastungen. Falls die ständige Pflegebedürftigkeit feststand, Pflegekosten abgerechnet wurden und ein Schwerbehindertenausweis „H“ oder „BL“ vorlag, konnte bisher die Unterbringungskosten im Heim steuerlich berücksichtigt werden. Bei Miet- und Verpflegungskosten muss erst eine Haushaltsersparnis abgezogen werden, bevor sich <h3>außergewöhnliche Belastungen</h3>&nbsp;steuerlich auswirken.
]]></content:encoded>
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		<title>Umzugskosten ab 2011</title>
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		<pubDate>Wed, 12 Jan 2011 18:06:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Umzugsaufwendung]]></category>
		<category><![CDATA[Umzugsauslagen]]></category>
		<category><![CDATA[Umzugskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Laut dem BMF-Schreiben vom 30. Dezember 2010 sind f&#252;r umzugsbedingte Unterrichtskosten sowie anderweitige Umzugsauslagen die ma&#223;geblichen &#196;nderungen bekanntgegeben worden. Ab dem 01. Januar 2011 gelten folgende H&#246;chstbetr&#228;ge: Bei Beendigung des Umzugs f&#252;r Unterrichtskosten (1 Kind) ein Betrag von 1.612 Euro. F&#252;r sonstige Umzugsaufwendungen gilt ein Pauschbetrag von 640 Euro (Ledige) bzw. 1.279 Euro (Verheiratete) als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Laut dem BMF-Schreiben vom 30. Dezember 2010 sind für umzugsbedingte Unterrichtskosten sowie anderweitige Umzugsauslagen die maßgeblichen Änderungen bekanntgegeben worden. Ab dem 01. Januar 2011 gelten folgende Höchstbeträge: Bei Beendigung des Umzugs für Unterrichtskosten (1 Kind) ein Betrag von 1.612 Euro. Für sonstige Umzugsaufwendungen gilt ein Pauschbetrag von 640 Euro (Ledige) bzw. 1.279 Euro <span id="more-174"></span>(Verheiratete) als maßgeblich absetzbar.  Für jede weitere Person (außer Ehegatte) erhöht sich der Pauschbetrag ab 01.01.2011 um 282 Euro. Die Neuregelung gilt nur für Umzüge, die nach dem 31. Dezember 2010 beendet wurden. 
]]></content:encoded>
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		<title>Haushaltsbegleitgesetz 2011</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Dec 2010 10:58:59 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltsbegleitgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Kabinett stimmte am 26.11.2010 dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) zu. Das Gesetz entspricht in wesentlichen Teilen dem Entwurf. F&#252;r Hartz IV-Empf&#228;nger werden ab 2011 keine Beitr&#228;ge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr geleistet. Im Zuge von Elterngeld gilt folgende Neuerung: Ab einem Nettoeinkommen (ber&#252;cksichtigendes Einkommen) der Eltern von 1.200 Euro gibt es nur noch Elterngeld von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Das Kabinett stimmte am 26.11.2010 dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) zu. Das Gesetz entspricht in wesentlichen Teilen dem Entwurf. Für Hartz IV-Empfänger werden ab 2011 keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr geleistet. Im Zuge von Elterngeld gilt folgende Neuerung: Ab einem Nettoeinkommen (berücksichtigendes Einkommen) der Eltern von 1.200 Euro gibt es nur noch Elterngeld von<span id="more-173"></span> 65% des Einkommens anstatt bisher 67%. Bei alleinerziehenden Eltern darf das Einkommen jährlich nicht <strong>250.000 Euro</strong> übersteigen / Verheiratete <strong>500.000 Euro</strong>. Über diesen Einkommensgrenzen gibt es ab 2011 kein Elterngeld mehr. Zusätzlich wird das Elterngeld auf Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bedarfsmindernd angerechnet. (SGB II, SGB VII, § 6a BKGG). Die im Jahr 2009 eingeführte Heizkostenkomponente entfällt für Wohngeldbezieher ersatzlos.
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		<title>Sachentnahmen f&#252;r 2011 (Pauschbetr&#228;ge)</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Dec 2010 10:03:08 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Pauschbeträge]]></category>
		<category><![CDATA[Sachentnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[unentgeltliche Wertabgaben]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 08.12.2010 wurden mit dem BMF-Schreiben die neuen Pauschbetr&#228;ge 2011 f&#252;r unentgeltliche Wertabgaben bekanntgegeben. Die pauschalen Sachentnahmen-Werte sind Jahresbetr&#228;ge pro Person. Der Ansatz von Pauschbetr&#228;gen f&#252;r Kinder bis zum 2. vollendeten Lebensjahr entfallen. Der h&#228;lftige Sachwert ist f&#252;r Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist ausschlaggebend und anzusetzen. Bei Abgabe von kalten Speisen in der Gastwirtschaft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Am 08.12.2010 wurden mit dem BMF-Schreiben die neuen Pauschbeträge 2011 für unentgeltliche Wertabgaben bekanntgegeben. Die pauschalen Sachentnahmen-Werte sind Jahresbeträge pro Person. Der Ansatz von Pauschbeträgen für Kinder bis zum 2. vollendeten Lebensjahr entfallen. Der hälftige Sachwert ist für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist ausschlaggebend und anzusetzen. Bei Abgabe von kalten Speisen in der<span id="more-171"></span> Gastwirtschaft ist ein Jahreswert netto von <strong>807 Euro</strong> (7%) bzw. <strong>1.210 Euro</strong> (19%) anzusetzen. Bei Gast- und Speisewirtschaften mit Abgabe von kalten und warmen Speisen ist ein Pauschbetrag netto in Höhe von <strong>1.116 Euro</strong> (7%) bzw. <strong>1.989 Euro</strong> (19%) anzusetzen. Gemischte Betriebe, wie Metzgereien oder Bäckereien mit Lebensmittelangeboten, haben nur den jeweils höheren Betrag nach entsprechender Gewerbeklasse anzusetzen. Eine erhöhte Anpassung der Pauschbeträge (Schätzung) ist bei der Entnahme von Tabakwaren durchzuführen.
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		<title>Wegfall der Lohnsteuerkarten ab 2011</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Dec 2010 10:08:16 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerkarte]]></category>

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		<description><![CDATA[Da eventuelle Verz&#246;gerungen bei der Einf&#252;hrung der elektronischen Lohnsteuerkarte &#252;berbr&#252;ckt werden k&#246;nnen, wurde im Jahressteuergesetz 2010 &#220;bergangsregelungen festgesetzt. Grunds&#228;tzlich k&#246;nnen die Lohnsteuerkarten 2010 im Jahr 2011 verwendet werden. Die Vernichtung durch den Arbeitgeber ist nicht zul&#228;ssig. Beginnt ein Arbeitsverh&#228;ltnis der Arbeitnehmer erst im Jahr 2011, so gilt ein Ersatzverfahren in denen die Finanzverwaltung eine Ersatzbescheinigung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Da eventuelle Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte überbrückt werden können, wurde im Jahressteuergesetz 2010 Übergangsregelungen festgesetzt. Grundsätzlich können die Lohnsteuerkarten 2010 im Jahr 2011 verwendet werden. Die Vernichtung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Beginnt ein Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer erst im Jahr 2011, so gilt ein Ersatzverfahren in denen <span id="more-170"></span>die Finanzverwaltung eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellt. Für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr beispielsweise kann für die Lohnabrechnung die Steuerklasse I verwendet werden, auch wenn keine Bescheinigung vorgelegt wird. Voraussichtlich wird ab 2012 das <h3>elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren</h3>&nbsp;papierlos eingeführt.
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		<title>Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgel&#228;nde</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 16:18:52 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Gewerbebetrieb]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaikanlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgel&#228;nde eines Unternehmens stellt einen Gewerbebetrieb dar. Das Urteil vom 22.09.2010 durch das Finanzgericht Schleswig-Holstein f&#252;gt an, das eine Ungleichartigkeit zum eigentlichen Betrieb des Einzelunternehmers vorliegt und daher entsprechend als eigenst&#228;ndiger Gewerbebetrieb angesehen wird. Das FG begr&#252;ndet dies, durch fehlende Verflechtung im organisatorischen und wirtschaftlichen Bereich. Gegen das Urteil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände eines Unternehmens stellt einen Gewerbebetrieb dar. Das Urteil vom 22.09.2010 durch das Finanzgericht Schleswig-Holstein fügt an, das eine Ungleichartigkeit zum eigentlichen Betrieb des Einzelunternehmers vorliegt und daher entsprechend als eigenständiger Gewerbebetrieb angesehen wird. Das FG begründet dies, durch fehlende <span id="more-169"></span>Verflechtung im organisatorischen und wirtschaftlichen Bereich. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. X R 36/10). Im Einspruchsverfahren kann das Ruhen des Verfahrens mit Hinweis auf die zugelassene Revision beantragt werden. Vorteil der gewerblichen Einstufung allerdings ist die Möglichkeit bei Anschaffung und Herstellung der <h3>Photovoltaikanlage</h3>&nbsp;vom Vorsteuerabzug Gebrauch zu machen.  
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		<title>Unzureichende oder fehlende Steuernummer</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 13:36:49 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernummer]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsteuerabzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Vorsteuerabzug ist unzul&#228;ssig, so ein Urteil des BFH vom 02.09.2010, weil auf einer Rechnung die erforderliche Steuernummer eines leistenden Unternehmers fehlte. Im Urteilsfall wurde seitens des Unternehmers einen Zahlenkombination (Aktenzeichen der zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rde) angeben. Laut Urteil reicht es nicht aus, auf der Rechnung ein Aktenzeichen mit Verweis auf die auszustellende Finanzverwaltung (Abteilung Steuernummern) anzugeben. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Der Vorsteuerabzug ist unzulässig, so ein Urteil des BFH vom 02.09.2010, weil auf einer Rechnung die erforderliche Steuernummer eines leistenden Unternehmers fehlte. Im Urteilsfall wurde seitens des Unternehmers einen Zahlenkombination (Aktenzeichen der zuständigen Finanzbehörde) angeben. Laut Urteil reicht es nicht aus, auf der Rechnung ein Aktenzeichen mit Verweis auf die auszustellende Finanzverwaltung<span id="more-168"></span> (Abteilung Steuernummern) anzugeben. Für den korrekten Vorsteuerabzug ist die Angabe der <strong>Steuernummer</strong> des Rechnungsausstellers Pflicht. Allerdings kann durch die erforderliche Rechnungsberichtigung der <h3>Vorsteuerabzug</h3>&nbsp;rückwirkend zum Zeitpunkt der fehlerhaften Rechungsstellung gewährt werden. (EuGH Urteil v. 15.07.2010)
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		<title>R&#252;ckwirkende Rechnungsberichtigung zul&#228;ssig</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 12:55:45 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Rechnungsberichtigung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsteuerabzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Die derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung untersagt den Vorsteuerabzug, wenn keine ordnungsgem&#228;&#223;e Rechnung vorliegt. Der korrekte Vorsteuerabzug kann daher erst in Anspruch genommen werden, wenn dem Leistungsempf&#228;nger die ordnungsgem&#228;&#223;e Rechnung im Original vorliegt. Der europ&#228;ische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Juli 2010 entschieden, das der Erhalt geltend gemachter Vorsteuer bestehen bleibt, wenn der Finanzbeh&#246;rde vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Die derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung untersagt den Vorsteuerabzug, wenn keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Der korrekte Vorsteuerabzug kann daher erst in Anspruch genommen werden, wenn dem Leistungsempfänger die ordnungsgemäße Rechnung im Original vorliegt. Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Juli 2010 entschieden, das der Erhalt geltend gemachter Vorsteuer bestehen<span id="more-166"></span> bleibt, wenn der Finanzbehörde vor Erlass eine berichtigte Rechnung eingereicht wurde. Die berichtigte Rechnung muss die Voraussetzungen für den <h3>Vorsteuerabzug</h3>&nbsp;zu 100% erfüllen. Der EuGH hat damit gestattet, das rückwirkend zum Zeitpunkt der fehlerhaften Rechnungsstellung die <strong>Rechnungsberichtigung</strong> gültig ist und der Vorsteuerabzugs von der Verwaltung gewährt werden muss.
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		<title>Jahressteuergesetz 2010 – Arbeitszimmer absetzbar</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Nov 2010 14:26:55 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Arbeitszimmer]]></category>
		<category><![CDATA[häusliches Arbeitszimmer]]></category>
		<category><![CDATA[Jahressteuergesetz 2010]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz (h&#228;usliches Arbeitszimmer) hatte das Bundesverfassungsgericht Mitte des Jahres 2010 erkl&#228;rt. Demzufolge musste der Gesetzgeber die geforderte Neuregelung &#252;berarbeiten. Nun wurde im Rahmen der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2010 die Anpassung bez&#252;glich der Abziehbarkeit des h&#228;uslichen Arbeitszimmers umgesetzt. Demnach gilt f&#252;r 2010 folgendes: Steht einem Arbeitnehmer im Betrieb / Arbeitsst&#228;tte kein Arbeitsplatz [...]]]></description>
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Die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz (häusliches Arbeitszimmer) hatte das Bundesverfassungsgericht Mitte des Jahres 2010 erklärt. Demzufolge musste der Gesetzgeber die geforderte Neuregelung überarbeiten. Nun wurde im Rahmen der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2010 die Anpassung bezüglich der Abziehbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers umgesetzt. Demnach gilt für 2010 folgendes: Steht einem <span id="more-165"></span>Arbeitnehmer im Betrieb / Arbeitsstätte kein Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Aufwendungen für ein <h3>häuslichen Arbeitszimmer bis max. 1.250 Euro</h3>&nbsp;als Werbungskosten absetzbar. Die Neufassung ist rückwirkend ab 2007 anzuwenden. Daher können betroffene Steuerpflichtige im Einspruchsverfahren mit einer nachträglichen Steuererstattung rechnen. Profitieren werden vor allem Lehrer, die meist an der Schule keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen. Nichtbetroffen von der Neufassung ist die mehr als 50% Nutzung des <strong>Arbeitszimmer</strong>s für die betriebliche Tätigkeit, wenn ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Derartige Aufwendungen sind weiterhin nicht absetzbar. 
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		<title>Elektronische Bilanz kommt erst 2012</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Nov 2010 10:59:24 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[E-Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[elektronische Bilanz]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch den Beschluss des Steuerb&#252;rokratieabbaugesetz Ende 2008, ist die elektronische &#220;bermittlung der Bilanz und GuV festgesetzt wurden. Die soll nach den XBRL-Standard (extensible-business-reporting-language) erfolgen. Die Forderung der L&#228;nder auf Bundesebene, dass eine verl&#228;ngerte &#220;bergangsfrist f&#252;r die elektronische Bilanz gestattet wird, hat sich nun durchgesetzt. Das BMF teilte erst Ende 08/2010 mit, welche Daten nach § [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Durch den Beschluss des Steuerbürokratieabbaugesetz Ende 2008, ist die elektronische Übermittlung der Bilanz und GuV festgesetzt wurden. Die soll nach den XBRL-Standard (extensible-business-reporting-language) erfolgen. Die Forderung der Länder auf Bundesebene, dass eine verlängerte Übergangsfrist für die elektronische Bilanz gestattet wird, hat sich nun durchgesetzt. Das BMF teilte erst Ende 08/2010 mit, welche Daten<span id="more-164"></span> nach § 5b des EStG übermittelt werden müssen. Die gesetzliche Frist zur Einführung der <h3>elektronischen Übermittlung von Bilanzen</h3>&nbsp;wurde um 1 Jahr verlängert (bisher ab Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2010). Die Konkretisierung der Vorschriften wird erst Ende des Jahres erfolgen. Die kurze Umstellungsfrist wurde von verschiedenen Unternehmensverbänden kritisiert. Bilanzierungspflichtige Unternehmen sind dann <strong>erst ab 2012</strong> verpflichtet, ihre Bilanz elektronisch (E-Bilanz) zu übermitteln. Das E-Bilanz Projekt wird nun in 2011 eine Testphase durchlaufen. 
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		<title>Verpflegungsmehraufwand ist verfassungsgem&#228;&#223;</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Nov 2010 18:50:48 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanz-News]]></category>
		<category><![CDATA[3-Monatsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[doppelte Haushaltsführung]]></category>
		<category><![CDATA[verpflegungsmehraufwand]]></category>

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		<description><![CDATA[Das BFH-Urteil vom 08.07.2010 (ver&#246;ffentlicht am 03.11.2010) stellt klar, das die Begrenzung der Abzugsf&#228;higkeit von Verpflegungsmehraufwendungen auf 3 Monate festgesetzt wird. Die aus beruflich veranlassten Aufwendungen bei der doppelten Haushaltsf&#252;hrung mit Begrenzung (3 Monate), ist verfassungsgem&#228;&#223;. Zugelassen werden f&#252;r die ersten 3 Monate an derselben T&#228;tigkeitsst&#228;tte pauschale Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsf&#252;hrung. Im Streitfall ging es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
Das BFH-Urteil vom 08.07.2010 (veröffentlicht am 03.11.2010) stellt klar, das die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwendungen auf 3 Monate festgesetzt wird. Die aus beruflich veranlassten Aufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung mit Begrenzung (3 Monate), ist verfassungsgemäß. Zugelassen werden für die ersten 3 Monate an derselben Tätigkeitsstätte pauschale Mehraufwendungen<span id="more-162"></span> der doppelten Haushaltsführung. Im Streitfall ging es um die Verfassungsmäßigkeit der 3-Monatsfrist, da keine ökonomische Entwertung beiderseitigen Berufstätigkeit (Doppelverdienerehe) verursacht würde, so die Ansicht des Gerichtes. Die Begrenzung ist daher verfassungsgemäß. Im Gegenvergleich stellt das Gericht klar, das auch alle anderen Arbeitnehmer Verpflegungsaufwendungen nur für 3 Monate ansetzen könnten. Weiterhin fügt das BFH-Gericht an, das sich der Steuerpflichtige am zweiten Beschäftigungsort an die Verpflegungssituation anpassen kann. 
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